Ingo Wertenbruch Friseurgutachter

10 Fragen an Ingo Wertenbruch

Friseurgutachter, Friseurmeister und vereidigter Sachverständiger für das Friseurhandwerk

Ingo Wertenbruch ist Friseurgutachter und seit bereits 30 Jahren Friseurmeister. Im Friseurberuf hat er seine Fähigkeiten umfassend unter Beweis gestellt. Er verspürte das Bedürfnis sein Wissen auch anderweitig einzusetzen. Von der Handwerkskammer Düsseldorf ist er im Frühjahr 2013 zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Friseurhandwerk ernannt worden.
Herzlichen Dank an Ingo Wertenbruch für die Beantwortung unserer 10 Fragen.

  1. Hallo Herr Wertenbruch, bitte stellen Sie sich selbst kurz vor.

IW: Mein Name ist Ingo Wertenbruch und ich bin seit 2013 von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für das Friseurhandwerk. Meine Historie beginnt im elterlicher Friseursalon, in welchem ich groß geworden bin. Nach auswärtiger Lehrzeit habe ich schnell bei den damals namhaftesten Friseuren in Düsseldorf gearbeitet und hier dann erste Bühnenerfahrungen mit der Junge+Michaelis Academy gesammelt sowie erste Arbeiten für Modemagazine und Modefotografen absolviert. Mit dem Marcel Artistik Team kamen Bühnenauftritte im In- und Ausland hinzu.

Mit 24 Jahren kam dann klassisch die Meisterprüfung und ich habe mich mit eigenem Salon selbstständig gemacht. Gemeinsam mit meiner Ehefrau (Friseurmeisterin), meiner Schwägerin (Topstylistin), meinem Schwager (Friseurmeister) sowie einer weiteren Schwägerin als Tinter/Permer gründeten wir das il Clan Team (il Clan = die Familie). Wir arbeiteten für Modemagazine wie „Für Sie“ und „Freundin“, hatten Veröffentlichungen unserer Arbeiten in „Die Welt am Sonntag“ sowie der „Süddeutschen“. Modeschauen für „Uta Raasch“ und „Marc Cain“ folgten ebenso wie verschiedene Fernsehauftritte für SAT1, RTL und den WDR.

Nach Ausflügen ins Schmuckdesign und die Baubranche, in denen ich Gestaltungsideen mit anderen Materialien umsetzen konnte, habe ich Mitte 2011 auf unserer Handwerksakademie Schloss Raesfeld meine Weiterbildung zum Sachverständigen begonnen und diese dann mit meiner öffentlichen Vereidigung und Bestellung als Friseurgutachter abschließen können. Seit meiner Bestellung bin ich als Mittler (Mediator) bei Streitfällen zwischen Friseur und Kunde sowie als gerichtlicher Gutachter tätig. Die Tätigkeit als Prüfer für Sachkundeüberprüfungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß §8 HwO rundet mein Tätigkeitsfeld ab.

  1. Welche Leistungen bieten Sie als Sachverständiger des Friseurhandwerks?

IW: Dem Umfang nach gegliedert ist hier an erster Stelle die Streitschlichtung (Mediation) eventuell mit privatgutachterlicher Tätigkeit zu nennen. Der zweite große Bereich ist die Ausarbeitung und Abnahme von verschiedenen Sachkundeüberprüfungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß §8 HwO zu nennen. Die eigentlichen Gerichtsgutachten nehmen den kleinsten Teil meines Tätigkeitsfeldes ein.

  1. Im Salon ist beim Schnitt oder der Farbe etwas gründlich schief gelaufen. Der Kunde ist verärgert und sehr unzufrieden. Was raten Sie Friseurinnen und Friseuren als erstes zu tun?

IW: Erster Schritt: Fakten sichern! Was genau ist schief gegangen? Eventuell dem Vorgesetzten oder einen Kollegen zur Sachlageklärung hinzuholen. Ist der Kundenwunsch falsch verstanden worden – zu kurz, zu lang, zu rot oder zu lockig – sollte versucht werden dies im gemeinsamen Gespräch zu erörtern. Wenn es geht, sollte der Fehler unentgeltlich repariert werden. Der Kunde hat ein Recht auf Nachbesserung einer Arbeit, die nicht seinem Wunsch entspricht.
Böse schief läuft es, wenn etwa die Haare nach einer chemischen Behandlung abbrechen oder die Kopfhaut durch den Einsatz von Chemikalien geschädigt wird. Dann den Fehler, wenn vorhanden, gegenüber der Kundin eingestehen und eine Wiedergutmachung anbieten. Außerdem unverzüglich den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden und der Kundin eventuell kostenlose Pflegebehandlungen sowie professionelle Begleitung zur Schadensregulierung anbieten.

  1. In welchen Situationen werden Sie dann als Gutachter eingeschaltet und hinzugezogen?

IW: In den Fällen in denen sich die Streitenden nicht alleine einigen können, komme ich dazu. Ein klassischer Fall aus der Praxis: bei einer Farbbehandlung klagt die Kundin schon über starkes Kopfhautbrennen nach dem Auftragen der Farbmasse. Die Friseurin beruhigt die Kundin und deutet das Brennen als leichte Hautirritation. Nach dem Färbevorgang bilden sich jedoch Pusteln auf der Kopfhaut und es setzt Haarausfall ein. Die Kundin ist natürlich berechtigterweise entsetzt und die Friseurin gesteht der Kundin, dass Sie nicht wisse, was genau falsch gelaufen sei. Da die Kundin jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach zum Hautarzt und zum Rechtsanwalt geht, klingelt auch bald mein Telefon.

  1. Stichwort Qualität hat ihren Preis: können Sie feststellen, dass Streitfälle in preiswert arbeitenden Salons häufiger auftreten?

IW: Natürlich hat Qualität ihren Preis. Streitfälle haben aber weniger etwas mit hoch- oder niederpreisig arbeitenden Salons zu tun, sondern vielmehr mit der Fähigkeit einer adäquaten Konfliktbewältigung. Mein persönliches „Worst Case“ Szenario spielte sich in einem niederpreisig arbeitenden Salon einer Friseurkette ab. Ein Lehrling aus dem ersten Lehrjahr ist mit einer Farbveränderung bei einer jungen Kundin beauftragt. Dieser Lehrling wird von einer ungelernten Kraft beaufsichtigt. Das alles geht natürlich so gar nicht. Kein Meister vor Ort, das spart natürlich Kosten, weshalb man auch billigerer Dienstleistung weiterverkaufen kann.

  1. Was kann ich als Friseur unternehmen, um das Risiko von Unfällen und größeren Missverständnissen zu minimieren? Zu welchen vorbeugenden Maßnahmen raten Sie?

IW: Immer aufmerksam zuhören! Bei der Beratung sollte man immer alle vorhandenen Hilfsmittel einsetzen. Hier meine ich insbesondere Farbringe bei Farbveränderungen, sich nicht mit Ungenauigkeiten wie „ein bisschen mehr rot“ abgeben, sondern klar definieren, der Farbwunsch ist laut Farbring oder Karte z. B. 7/3. Bei Haarschnitten beispielsweise Bilder oder Computerprogramme zur Hilfe nehmen. Und ganz wichtig: bei chemischen Arbeiten nie den Allergietest vergessen. Auf diesen zu verzichten oder zu vergessen kann dem Friseur Kopf und Kragen kosten. Die Haftpflichtversicherung kann hier Vorsatz annehmen, wenn der Friseur den vorgeschriebenen Allergietest nicht durchführt und eventuelle Schadensersatzforderungen des Kunden an den Friseur von der Regulierung ausschließen.

  1. Was genau passiert, wenn Sie zu einer Mediation gerufen werden?

IW: Erst einmal beauftragen mich beide Parteien mittels eines Schiedsgerichtsvertrages mit der Mediation und – ganz wichtig – unterwerfen sich meinem Schiedsspruch. Dieser kann später selbst vor Gericht nicht mehr angefochten werden, sondern ich fungiere hier als Schiedsrichter wie ein ordentlicher Richter bei Gericht. Dann bitte ich beide Parteien zu einen Gespräch, um die Fakten zu sortieren und versuche hier schon eine Sachlagenklärung herbeizuführen. Da ich als Friseurprofi und ausgebildeter Mediator in aller Regel relativ schnell die Ursache für die Uneinigkeit finde und eine praktikable Regulierung des Schadens anregen kann, finden solche Schiedsgerichtsverfahren ein sehr viel schnelleres Ende. Damit ist es dann auch preiswerter als wenn sich auch noch zwei Rechtsanwälte im Hintergrund streiten, die auch noch bezahlt werden wollen. Am Ende einer Mediation gibt es entweder eine einvernehmliche Einigung oder ein fachbezogenes durchführbares Urteil, welches so angenommen werden muss.

  1. Sie nehmen auch Sachkundeprüfungen für Ausnahmebewilligungen vor. Welche guten Gründe gibt es für die Möglichkeit auch ohne Meisterbrief das Friseurhandwerk auszuüben? Stellt das nicht den Meistertitel in Frage?

IW: Eine für mich als öffentlich bestellter vereidigter Sachverständiger sehr schwierig zu beantwortende Frage. Denn mit meiner Bestellung zum Sachverständigen habe ich mich verpflichtet für meine Bestellkörperschaft (Handwerkskammer Düsseldorf) uneingeschränkt als Sachverständiger tätig zu sein. Wenn also die Handwerkskammer die Entscheidung zur Genehmigung eines Ausnahmegrundes positiv entschieden hat, habe ich dann nur noch eine Prüfungsaufgabe der Sachkunde vorzunehmen. Ich habe keine Infragestellung des Ausnahmegrundes oder Verfahrens vorzunehmen. Hier werden von den Kammern und Verbänden politisch gewünschte Richtungen umgesetzt. Ich bin hierbei dann nur noch ein Erfüllungsgehilfe.

  1. Schneiden Sie selbst auch noch Haare oder bleibt dafür neben der Sachverständigen-Tätigkeit keine Zeit für?

IW: Aus dem normalen Salonalltag bin ich ausgestiegen, befasse mich aber sehr intensiv mit den steuerlichen Aufgaben wie Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie der Steuerung aus dem Hintergrund. Ich bin sehr froh darüber, das mir meine bessere Hälfte den alltäglichen Salonbetrieb abnimmt und mir damit den Rücken freihält. Da ich aber Vollblutfriseur bin, juckt es mich von Zeit zu Zeit in den Händen und meine Lieben um mich herum müssen dann meine Kreativität aushalten.

  1. Aufgrund Ihrer Erfahrungen in der Praxis: welchen Rat würden Sie allen Friseurinnen und Friseuren noch mit auf den Weg geben?

IW: Abschließend liegt es mir nach zahlreichen bearbeiteten Fällen am Herzen, die Friseurkollegen sehr eindringlich auf die Durchführung eines vorgeschriebenen Allergietestes vor der chemischen Arbeit hinzuweisen. Schauen Sie doch einfach einmal in die Packungsbeilage Ihres Färbemittels. Immer wieder höre ich, das diese Durchführung praxisfern sei, da manche Arbeiten wie Haare färben nun mal kurzfristig z. B. beim Haarschnitt entschieden würden. Ich gebe hier zu Bedenken: Seien Sie sich im klaren darüber, das Sie mit dem Unterlassen eines Allergietestes mit den Worten „Wird schon gutgehen“ russisches Roulett mit Ihrer Friseurexistenz spielen. Das Unterlassen des Testes hat bei einem jüngst vor Gericht verhandelten Fall zum Schadensersatz von mehr als € 20.000,- geführt. Die Haftpflichtversicherung kann die Regulierung aus Gründen der groben Fahrlässigkeit ablehnen und der Friseur muss schauen wie er die Summe bezahlt. Also unbedingt ALLERGIETEST machen!

Weitere Infos zu Ingo Wertenbruch:

Webseite: www.friseurgutachter.de

Schadensersatz für Friseure – Rechtliche Grundlagen