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Friseur-Gehalt 2026

Was verdient man im Friseurhandwerk? Berechne eine Spanne und sieh dir die echten Tarifwerte an – quellengestützt, Stand Juni 2026.

Gehaltsspanne (brutto / Monat)
2.500 € – 2.610 €
Nordrhein-Westfalen-Tarif · 14,60–15,23 €/h × 39,5 Std./Woche
amtlich (Tarif/Gesetz)
Referenz: Nordrhein-Westfalen

Gehaltstabelle nach Vergütungsgruppen

Allgemeinverbindlicher Tarif NRW, gültig ab 01.01.2026 · 39,5 Std./Woche

VergütungsgruppeTypische Rolle€ / Stunde≈ € / Monat
Gruppe 1Einstieg / nach der Ausbildung14,60 €2.500 €
Gruppe 2Geselle:in mit Erfahrung15,23 €2.610 €
Gruppe 3Qualifizierte Fachkraft / Stylist:in16,17 €2.770 €
Gruppe 4Friseurmeister:in / Spezialist:in17,54 €3.000 €

Monatswerte gerundet, berechnet aus Stundenlohn × 39,5 Std./Woche × 52/12.

Referenz: Hessen

Tariflohn Friseur:in in Hessen

Allgemeinverbindlicher Lohntarifvertrag Hessen, Stand 01.06.2024 · 39 Std./Woche

Typische Rolle€ / Stunde≈ € / Monat
Fachkraft (selbständig arbeitend)13,97 €2.360 €
Leitung / erfahrene:r Geselle:in15,01 €2.540 €
Friseurmeister:in16,04 €2.710 €
Meister:in / Filialleitung18,11 €3.060 €

Gezeigt sind die Lohngruppen über dem Mindestlohn. Untere Gruppen (ungelernt/anlernend) liegen unter dem gesetzlichen Mindestlohn 2026 (13,9 €/h) und werden auf diesen angehoben. Monatswerte gerundet.

Nach Position

Friseur-Gehalt nach Position

Von der Fachkraft bis zur Salonleitung – Orientierung auf Basis des allgemeinverbindlichen NRW-Tarifs (mittlere Erfahrungsstufe).

Position≈ € / Monat (brutto)
Friseur:in (Geselle)2.500 € – 2.610 €
Stylist:in2.610 € – 2.770 €
Friseurmeister:in2.770 € – 3.000 €
Salonleitung2.770 € – 3.000 €

Richtwerte auf NRW-Tarifbasis · 39,5 Std./Woche. Tatsächliche Gehälter variieren je Betrieb, Region und Qualifikation.

Nachwuchs

Ausbildungsvergütung 2026

LehrjahrGesetzlicher MindestsatzNRW-Tarif
1. Jahr724 €750 €
2. Jahr854 €870 €
3. Jahr977 €1.015 €
4. Jahr1.014 €–

Gesetzlicher Mindestsatz bundesweit; NRW-Werte tariflich (ab 01.08.2025). 4. Lehrjahr nur in Sonderfällen.

Hintergrund

Die Tariflandschaft im Friseurhandwerk

Anders als in vielen Branchen gibt es im Friseurhandwerk keinen bundesweit einheitlichen Tarif. Die Tariflandschaft ist föderal zersplittert: Jedes Bundesland verhandelt eigene Tarifverträge – mit eigenen Vergütungsgruppen, Stundenlöhnen und Wochenarbeitszeiten.

In einigen Bundesländern wurde der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt – unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Dort gilt der Tarif für alle Betriebe, unabhängig von einer Tarifbindung. In Bundesländern ohne Allgemeinverbindlichkeit ist allein der gesetzliche Mindestlohn verbindlich – 13,9 €/h (2026), ab 2027 14,6 €/h.

Je Bundesland gibt es dabei zwei Tarifverträge: Der Lohn- bzw. Entgelttarifvertrag legt die Stundenlöhne der einzelnen Vergütungsgruppen fest. Der Manteltarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen – also z. B. die wöchentliche Arbeitszeit (in NRW 39,5 Std.), den Urlaubsanspruch, Zuschläge und Kündigungsfristen.

Für diese Seite sind aktuell die Werte für NRW (vollständig), Hessen (Stand 2024) und Baden-Württemberg (Eckwerte) gesichert hinterlegt. Für die übrigen Bundesländer zeigt der Rechner eine klar gekennzeichnete Schätzung auf Mindestlohn-Basis – die gesicherten Tarifdaten ergänzen wir laufend.

FAQ

Häufige Fragen zum Friseur-Gehalt

Was verdient ein Friseur 2026?

In Nordrhein-Westfalen liegt der allgemeinverbindliche Tariflohn 2026 zwischen 14,60 €/h (Vergütungsgruppe 1) und 17,54 €/h (Gruppe 4). Bei 39,5 Wochenstunden entspricht das rund 2.500 bis 3.000 € brutto im Monat. In anderen Bundesländern gelten eigene Tarife; ohne Tarifbindung gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €/h.

Gilt der Tarif auch ohne Tarifbindung?

Nur wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde – das ist u. a. in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen der Fall. Dann gilt er für alle Betriebe im Bundesland, unabhängig von der Mitgliedschaft. Wo das nicht gilt, ist nur der gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 €/h, 2027: 14,60 €/h) verbindlich.

Wie viel verdient man in der Ausbildung?

Die gesetzliche Mindest-Ausbildungsvergütung 2026 beträgt 724 € (1. Jahr), 854 € (2. Jahr), 977 € (3. Jahr) und 1.014 € (4. Jahr). Tariflich kann es mehr sein – in NRW z. B. 750 / 870 / 1.015 €.

Warum sind die Gehälter je Bundesland so unterschiedlich?

Das Friseurhandwerk ist tariflich föderal organisiert: Jedes Bundesland verhandelt eigene Tarifverträge mit eigenen Vergütungsgruppen und Stundenlöhnen. Deshalb lassen sich Gehälter nicht bundesweit pauschalisieren.

Was verdient ein Friseur in Hessen?

In Hessen gilt ein allgemeinverbindlicher Lohntarifvertrag (Stand 01.06.2024). Die Stundenlöhne reichen von 13,97 €/h (selbständig arbeitende Fachkraft) bis 18,11 €/h (Meister:in / Filialleitung). Untere Lohngruppen liegen unter dem Mindestlohn 2026 (13,90 €/h) und werden auf diesen angehoben.

Was verdient eine Salonleitung im Friseursalon?

Eine Salonleitung liegt tariflich in den oberen Vergütungsgruppen. Auf Basis des allgemeinverbindlichen NRW-Tarifs entspricht das rund 2.770 bis 3.000 € brutto im Monat – je nach Erfahrung, Betrieb und Region.

Was regelt der Manteltarifvertrag im Friseurhandwerk?

Der Manteltarifvertrag regelt – anders als der Lohntarifvertrag – nicht die Löhne, sondern die Rahmenbedingungen: die wöchentliche Arbeitszeit (in NRW 39,5 Std.), den Urlaubsanspruch, Zuschläge und Kündigungsfristen. Die Stundenlöhne stehen im separaten Lohn- bzw. Entgelttarifvertrag.

Transparenz

Quellen

  • Tarifregister NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) – Allgemeinverbindlicher Lohn- und Ausbildungstarifvertrag Friseurhandwerk NRW (gültig ab 01.01.2026)
  • Lohntarifvertrag Nr. 18 Friseurhandwerk Hessen (allgemeinverbindlich) – Lohngruppen Hessen (ver.di / Landesinnungsverband) (gültig ab 01.06.2024)
  • Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) – Tarifinformationen und Branchenangaben (2026)
  • ver.di – Tarifverträge Friseurhandwerk der Bundesländer (2025/2026)
  • Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas – Mediangehälter Friseurberufe (Orientierungswerte) (2026)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 €/h (2026), 14,60 €/h (2027) (2026)

Stand der Angaben: Juni 2026. Gehälter variieren je Betrieb, Region und Qualifikation. Alle Werte ohne Gewähr.

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