Was verdient man im Friseurhandwerk? Berechne eine Spanne und sieh dir die echten Tarifwerte an – quellengestützt, Stand Juni 2026.
Allgemeinverbindlicher Tarif NRW, gültig ab 01.01.2026 · 39,5 Std./Woche
| Vergütungsgruppe | Typische Rolle | € / Stunde | ≈ € / Monat |
|---|---|---|---|
| Gruppe 1 | Einstieg / nach der Ausbildung | 14,60 € | 2.500 € |
| Gruppe 2 | Geselle:in mit Erfahrung | 15,23 € | 2.610 € |
| Gruppe 3 | Qualifizierte Fachkraft / Stylist:in | 16,17 € | 2.770 € |
| Gruppe 4 | Friseurmeister:in / Spezialist:in | 17,54 € | 3.000 € |
Monatswerte gerundet, berechnet aus Stundenlohn × 39,5 Std./Woche × 52/12.
Allgemeinverbindlicher Lohntarifvertrag Hessen, Stand 01.06.2024 · 39 Std./Woche
| Typische Rolle | € / Stunde | ≈ € / Monat |
|---|---|---|
| Fachkraft (selbständig arbeitend) | 13,97 € | 2.360 € |
| Leitung / erfahrene:r Geselle:in | 15,01 € | 2.540 € |
| Friseurmeister:in | 16,04 € | 2.710 € |
| Meister:in / Filialleitung | 18,11 € | 3.060 € |
Gezeigt sind die Lohngruppen über dem Mindestlohn. Untere Gruppen (ungelernt/anlernend) liegen unter dem gesetzlichen Mindestlohn 2026 (13,9 €/h) und werden auf diesen angehoben. Monatswerte gerundet.
Von der Fachkraft bis zur Salonleitung – Orientierung auf Basis des allgemeinverbindlichen NRW-Tarifs (mittlere Erfahrungsstufe).
| Position | ≈ € / Monat (brutto) |
|---|---|
| Friseur:in (Geselle) | 2.500 € – 2.610 € |
| Stylist:in | 2.610 € – 2.770 € |
| Friseurmeister:in | 2.770 € – 3.000 € |
| Salonleitung | 2.770 € – 3.000 € |
Richtwerte auf NRW-Tarifbasis · 39,5 Std./Woche. Tatsächliche Gehälter variieren je Betrieb, Region und Qualifikation.
| Lehrjahr | Gesetzlicher Mindestsatz | NRW-Tarif |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 724 € | 750 € |
| 2. Jahr | 854 € | 870 € |
| 3. Jahr | 977 € | 1.015 € |
| 4. Jahr | 1.014 € | – |
Gesetzlicher Mindestsatz bundesweit; NRW-Werte tariflich (ab 01.08.2025). 4. Lehrjahr nur in Sonderfällen.
Anders als in vielen Branchen gibt es im Friseurhandwerk keinen bundesweit einheitlichen Tarif. Die Tariflandschaft ist föderal zersplittert: Jedes Bundesland verhandelt eigene Tarifverträge – mit eigenen Vergütungsgruppen, Stundenlöhnen und Wochenarbeitszeiten.
In einigen Bundesländern wurde der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt – unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Dort gilt der Tarif für alle Betriebe, unabhängig von einer Tarifbindung. In Bundesländern ohne Allgemeinverbindlichkeit ist allein der gesetzliche Mindestlohn verbindlich – 13,9 €/h (2026), ab 2027 14,6 €/h.
Je Bundesland gibt es dabei zwei Tarifverträge: Der Lohn- bzw. Entgelttarifvertrag legt die Stundenlöhne der einzelnen Vergütungsgruppen fest. Der Manteltarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen – also z. B. die wöchentliche Arbeitszeit (in NRW 39,5 Std.), den Urlaubsanspruch, Zuschläge und Kündigungsfristen.
Für diese Seite sind aktuell die Werte für NRW (vollständig), Hessen (Stand 2024) und Baden-Württemberg (Eckwerte) gesichert hinterlegt. Für die übrigen Bundesländer zeigt der Rechner eine klar gekennzeichnete Schätzung auf Mindestlohn-Basis – die gesicherten Tarifdaten ergänzen wir laufend.
In Nordrhein-Westfalen liegt der allgemeinverbindliche Tariflohn 2026 zwischen 14,60 €/h (Vergütungsgruppe 1) und 17,54 €/h (Gruppe 4). Bei 39,5 Wochenstunden entspricht das rund 2.500 bis 3.000 € brutto im Monat. In anderen Bundesländern gelten eigene Tarife; ohne Tarifbindung gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €/h.
Nur wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde – das ist u. a. in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen der Fall. Dann gilt er für alle Betriebe im Bundesland, unabhängig von der Mitgliedschaft. Wo das nicht gilt, ist nur der gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 €/h, 2027: 14,60 €/h) verbindlich.
Die gesetzliche Mindest-Ausbildungsvergütung 2026 beträgt 724 € (1. Jahr), 854 € (2. Jahr), 977 € (3. Jahr) und 1.014 € (4. Jahr). Tariflich kann es mehr sein – in NRW z. B. 750 / 870 / 1.015 €.
Das Friseurhandwerk ist tariflich föderal organisiert: Jedes Bundesland verhandelt eigene Tarifverträge mit eigenen Vergütungsgruppen und Stundenlöhnen. Deshalb lassen sich Gehälter nicht bundesweit pauschalisieren.
In Hessen gilt ein allgemeinverbindlicher Lohntarifvertrag (Stand 01.06.2024). Die Stundenlöhne reichen von 13,97 €/h (selbständig arbeitende Fachkraft) bis 18,11 €/h (Meister:in / Filialleitung). Untere Lohngruppen liegen unter dem Mindestlohn 2026 (13,90 €/h) und werden auf diesen angehoben.
Eine Salonleitung liegt tariflich in den oberen Vergütungsgruppen. Auf Basis des allgemeinverbindlichen NRW-Tarifs entspricht das rund 2.770 bis 3.000 € brutto im Monat – je nach Erfahrung, Betrieb und Region.
Der Manteltarifvertrag regelt – anders als der Lohntarifvertrag – nicht die Löhne, sondern die Rahmenbedingungen: die wöchentliche Arbeitszeit (in NRW 39,5 Std.), den Urlaubsanspruch, Zuschläge und Kündigungsfristen. Die Stundenlöhne stehen im separaten Lohn- bzw. Entgelttarifvertrag.
Stand der Angaben: Juni 2026. Gehälter variieren je Betrieb, Region und Qualifikation. Alle Werte ohne Gewähr.
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