Friseur Recht Schadensersatz

Zur Kasse gebeten – Schadenersatz beim Friseur

Wie sieht die rechtliche Lage aus

Ein Friseur-Termin ist für Frauen gemeinhin immer ein sehr wichtiges und teilweise auch ein emotionales Ereignis. Herren sind nicht mit ganz soviel Emotionen, dafür aber oft mit sehr genauen Vorstellungen dabei. In jedem Fall aber dient der Friseur-Besuch der Verschönerung, der Entspannung und der Auszeit vom Alltag. Nicht erwünscht sind ärgerliche Erlebnisse, Enttäuschungen oder gar Tränen.

Terminabsage in letzter Minute

Kannst Du dem Kunden eine Rechnung ausstellen, wenn er in letzter Minute den Termin absagt?

Grundsätzlich sollten auch knappe Terminabsagen möglich sein. Wichtig bei dieser Fragestellung ist, ob Du, wie man im Rechtsdeutsch sagt, Deinen Anspruch auf Gegenleistung behältst. Das ist dann der Fall, wenn Du dank der Absage nun Deine Arbeitszeit nicht anders nutzen kannst. Vermutlich wirst Du aber jemand anderem die Haare schneiden können. Außerdem wirst Du im Einzelfall wohl über die kurzfristige Absage hinwegsehen, um dem Kunden in Zukunft wieder auf Deinem Frisierstuhl zu sehen. Bei Wiederholungstätern solltest Du den Fall genauer betrachten oder an diesen Kunden keine Termine mehr vergeben.

Haftung für die Garderobe

Selbstverständlich nimmst auch Du jedem Kunden die Jacke ab und hängst sie an die Garderobe auf. Und dann ist die Jacke nach dem Haareschneiden verschwunden. Wer haftet nun?

Rein rechtlich haftet der Salon nicht, wenn die Jacke eines Kunden verschwindet oder gestohlen wird. Deinerseits besteht keine Obhutspflicht und Du bist auch keinen sogenannten Verwahrungsvertrag eingegangen. Verschwundene oder gestohlene Jacken, die ehemals an Deiner Garderobe hingen, sind natürlich für alle Beteiligten ein totaler No-Go. Es empfiehlt sich hier – rechtliche Lage hin oder her – wohl eher gemeinsam mit dem Kunden eine gute Lösung zu finden.

Getränke berechnen

Solltest Du die dem Kunden bei der Wartezeit oder während des Termins angebotenen Getränke berechnen wollen, dann musst Du bei der Aufnahme der „Bestellung“ darauf hinweisen oder eine Preisliste dazu auslegen. Tust Du dies nicht, wird es allerdings mit der Berechnung des Getränkeservices schwierig. Wenn Du jedoch nicht nach ähnlichen Prinzipien wie eine Günstig-Airline funktionierst, dann ist der Kaffee für den Kunden vermutlich sowieso als Service inklusive.

„Stylistchen“ wechsel Dich

Kann der Kunde darauf bestehen, dass der Stylist frisiert, bei dem auch der Termin vereinbart wurde?

Du und Dein Team seid angehalten, die Termine mit den Kunden entsprechend einzuhalten. Lediglich Hilfstätigkeiten, wie beispielsweise das Haare waschen, kann eine Kollegin oder Kollege übernehmen. Das Schneiden selbst muss immer der vom Kunden gewünschte Friseur übernehmen.

Haarfarbenfiasko

Mit Abstand das Schlimmste, das Dir als Friseur und auch der Kundschaft passieren kann: Das Ergebnis der Haarfarbe ist total daneben. Der Kunde hat Nachbesserungsrecht. Du bist zur Korrektur verpflichtet. Diese Korrektur sollte allerspätestens nach dem zweiten Versuch sitzen, denn sonst kann der Kunde sich bei der Konkurrenz neu färben lassen. Gelingt dort die Haarfarbe, kann es sein, dass Du für die Kosten aufkommen musst.

Fazit: Egal, welche schrecklichen Szenarien alle denkbar wären, das allerwichtigste ist die sehr gute und aufmerksame Beratung des Kunden. Sprecht mit der Kundschaft, seid offen und ehrlich. So gelingt eine kompetente Beratung und zusammen mit dem Kunden ein toller neuer Look.

Weitere Infos zum Thema Schadensersatz nach dem Friseurbesuch:

Sollte es wirklich mal zu einem Rechtsstreit kommen in deinem Salon, dann kann es sich unter Umständen lohnen einen Friseur-Gutachter zu Rate zu ziehen.