Hautschutz im Friseurhandwerk Teil 2

Hautschutz im Friseurhandwerk – Was Friseursalons für ihre Mitarbeiter tun können

Im vorangegangen Beitrag „Hautschutz im Friseurhandwerk – Hauterkrankungen als Gefahr für den Traumjob“ wurde erläutert, dass besonders Hautkrankheiten im Friseurhandwerk ein Thema sind. In diesem Beitrag erfährst du, was du als Salonbetreiber tun kannst, um dich und deine Mitarbeiter im Allgemeinen vor berufsbedingten Hauterkrankungen im Friseurhandwerk zu schützen.

Hautschutz im Friseursalon

Die folgenden Maßnahmen zum Hautschutz im Friseuralltag helfen die Haut zu schützen und ihre Gesundheit langfristig zu gewährleisten. Im Salon liegt es zum einen in der Verantwortung des Salonbetreibers Schutzmaßnahmen zu kommunizieren und benötigte Utensilien und Gegebenheiten zu schaffen, aber auch an der Disziplin der Friseure, die Maßnahmen regelmäßig anzuwenden. Folgende Dinge solltest du für dein Team immer griffbereit zur Verfügung stellen:

  • Handschuhe, für alle Tätigkeiten, die mit dem Kontakt von Wasser, Substanzen und Chemikalien zu tun haben.
  • PH-neutrales Handwaschmittel zum Händewaschen, um die Hautschutzbarriere nicht unnötig zu strapazieren.
  • Sanfte Handtücher zum Händetrocknen, um die Haut nicht zu irritieren.
  • Hautschutzcreme, um die Haut schon im Vorfeld und nach jeder Handwäsche zu schützen.
  • Anleitung für Hautschutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollten von allen Mitarbeitern verinnerlicht werden und zum Alltag dazugehören wie auch alle anderen Tätigkeiten im Friseurhandwerk.

Schützen Sie ihre Auszubildenden

Gerade Auszubildende unterliegen einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen, da sie häufig die immer gleichen Tätigkeiten ausführen müssen, wie beispielsweise die Haarwäsche. Die Hautschutzmaßnahmen sollten also zu den ersten Dingen gehören, die ein Auszubildender im Salon lernt. Zu dem kannst du als Salonbetreiber auch dafür Sorgen, das solche Aufgaben gleichmäßig auf verschiedene Mitarbeiter verteilt werden, damit keine Überbelastung entstehen zu lassen.

Hautschutz liegt in der Verantwortung des Salons

Als Salonbetreiber liegt es in deiner Hand dafür zu sorgen, dass deinen Mitarbeitern Arbeitsutensilien zur Verfügung stehen und Arbeitsschutzmaßnahmen anwendbar sind. Ein Ausfall wegen einer Hauterkrankung liegt weder im Interesse des Mitarbeiters noch des Salons an sich. Mit aktiven Hautschutzmaßnahmen, die vom Team angenommen und aktiv umgesetzt werden, kann dem nachhaltig vorgebeugt werden.

Im Beitrag „Hautschutz im Friseurhandwerk – Was Friseure tun können“ erfährst du, was du für deinen Hautschutz tun kannst.

Weitere Informationen zum Thema Hautschutz im Friseurhandwerk gibt es auf der Homepage der DGUV