Tipps Ausbildungsplatz wechsel

Ausbildungsplatzwechsel in der Friseurausbildung

Manchmal ist eine neuer Start notwendig

Mit dem Wunsch den Ausbildungsplatz zu wechseln, bist Du in der Friseurausbildung oder auch anderen Ausbildungsberufen nicht allein. Wenn Du Dich in Deinem ausbildenden Salon nicht mehr wohl fühlst und die Unzufriedenheit wächst, dann solltest Du über einen Ausbildungsplatzwechsel nachdenken. Die meisten Friseursalons sind überhaupt nicht abgeneigt Dich als Friseur-Azubi zu übernehmen, da Du ja bereits mit Vorkenntnissen beginnst.

Den Salon während der Ausbildung zu wechseln ist also kein Beinbruch. Wenn Du Dich einmal dazu entschlossen hast zu wechseln, ist es zudem in der Regel der Start in eine positive Entwicklung. Denn meist entsteht der Wunsch die Ausbildungsstätte zu wechseln dadurch, dass Dein Bedürfnis nach besseren Rahmenbedingungen für Deine Ausbildung wächst. Wenn man diesem Bedürfnis in Deinem Salon nicht nachkommen kann, dann ist Unzufriedenheit auf beiden Seiten fast vorprogrammiert.

Gründe für den Wechsel

Die Gründe für einen Ausbildungsplatzwechsel sind verschieden:

  • die Bedingungen im Friseursalon sind inakzeptabel, weil
    • Du verrichtest nur ausbildungsfremde Tätigkeiten (Achtung: den Salon ordentlich und sauber zu halten, gehört zum Friseurjob dazu!)
    • Du wirst zu regelmäßig und über die Maßen zu Überstunden angehalten
    • das Betriebsklima und der Umgang im Salon sind schlecht, demotivierend und nicht erträglich
    • Du selbst oder Kolleginnen werden diskriminiert und schlechter behandelt
    • Du selbst oder Kolleginnen werden durch Mobbing bedroht
  • Du wirst gekündigt
    • Ein Kündigung ist ein rechtlich nicht ganz einfacher Sachverhalt. Du solltest Dich am besten beraten lassen und in jedem Fall darüber verhandeln. So gewinnst Du beispielsweise Zeit, um einen neuen Friseursalon, der Dich ausbildet, zu finden.
  • Du stellst fest, das der Friseurberuf Dir später doch nicht gefallen wird
    • dann solltest Du selbst kündigen. Beachte dazu Deine im Ausbildungsvertrag geregelten Kündigungsfristen und ganz wichtig: suche Dir einen neuen Ausbildungsplatz bevor Du kündigst

Erst einen neuen Ausbildungsplatz suchen

Die Kündigung durch den Betrieb ist niemandem zu wünschen und rechtlich verzwickt und deswegen hier nicht pauschal zu erklären. Solltest Du jedoch das Friseurunternehmen wechseln wollen, dann ist eins sicher: bevor Du Deinen bestehenden Ausbildungsplatz kündigst, solltest Du unbedingt erst einen neuen Ausbildungsplatz in einem Friseursalon sicher haben. Die Chancen aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis eine neue Lehrstelle im Salon zu finden, stehen viel besser. Auch die Arbeitsagentur ist Dir bei der Bewerbung und den zu beachtenden Formalitäten behilflich. Hör Dich in der Berufsschule bei Deinen Kolleginnen und Kollegen nach offenen Ausbildungsplätzen um und suche hier bei Friseur-Job.de nach attraktiven Friseursalons, die offene Friseurlehrstellen bieten.

Deine neue Bewerbung

Du hast einen offene Stelle für eine Friseurausbildung in einem Salon, der Dir gut gefällt, gefunden. Am besten rufst Du dort an und informierst Dich zunächst, ob Du Dich auch als Ausbildungsplatzwechsler bewerben kannst. Wenn ja, dann geht es nochmal aran an die Bewerbungsunterlagen. Grundsätzlich gelten auch für Deine neue Bewerbung unsere Bewerbungstipps für die Ausbildungsplatzsuche. Ganz entscheidend ist nun aber im Anschreiben deutlich zu machen, warum Du immer noch Friseurin oder Friseur werden möchtest und wieso Du den Salon wechseln möchtest. Achte darauf, dass Deine Begründung sachlich bleibt und nicht in eine Schimpftirade ausartet. Erwähne auch, welche Tätigkeiten Du bereits erledigst und welche Fertigkeiten Du schon erlernt hast.

Kündigen

Sowohl Deine Kündigung als auch für die Terminierung Deines Wechsels zu Deinem neuen Ausbildungsbetrieb solltest Du gut abstimmen. Da es unterschiedliche Motive für Deinen Wechsel in einen neuen Friseur-Salon geben kann, sind auch die Kündigungsmöglichkeiten verschieden.

  • Ordentliche Kündigung: Du schreibst eine ordentliche Kündigung und verlässt Deinen alten Salon nach Ablauf der in Deinem Ausbildungsvertrag geregelten Kündigungsfrist. Erst dann fängst Du bei Deinem neuen Ausbildungsbetrieb an.
  • Aufhebungsvertrag: Der Aufhebungsvertrag stellt eine Auflösung des Ausbildungsverhältnisses dar, mit dem sowohl Dein ausbildender Friseur-Salon als auch Du einverstanden bist. Wann Dein Ausbildungsverhältnis beendet wird, könnt ihr dabei frei verhandeln.
  • Fristlose Kündigung: das wäre grundsätzlich der schwierigste Fall, der eintreten kann. Fristlos kannst sowohl Du oder Dein Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund. Du musst dem Salon schwere Pflichtverletzungen nachweisen. Wenn Du fristlos kündigen möchtest, solltest Du Dich in rechtlich beraten lassen, da es hier sehr viele Details zu beachten gibt.

Loslegen

Und dann steht der Fortsetzung Deiner Friseur-Ausbildung im neuen Salon nichts mehr im Wege. Hier kannst Du in der Regel direkt nahtlos anknüpfen und weiter den schönsten Beruf der Welt erlernen!

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