Arbeitgeber schenkt 10 Euro

Arbeitgeber können Friseur-Besuch bezuschussen

…und das auch noch steuerlich vorteilhaft

Vom Arbeitgeber mitfinanzierte Zusatzleistungen sind eine Möglichkeit über Gehaltsverzicht oder in Form einer Lohnerhöhung für den Einzelnen interessante Optionen.

Das gängigste Beispiel ist hier das Jobticket. Viele Firmen sponsern ihren Mitarbeitern ein Jobticket mit bis zu 44 € im Monat. Andere Bezüge sind zum Beispiel Zuschüsse bei der Mittagsverpflegung oder, für wen es relevant ist bei der Kinderbetreuung.

Unterstützung auch für den Friseurbesuch

Was aber sicherlich die wenigsten Deiner Kunden und vielleicht auch Du gar nicht wussten: auch der Friseur-Besuch kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Der Besuch beim Friseur gilt auch als Sachleistung. Diese ist wie das Jobticket auf 44 € pro Monat begrenzt.

Wie genau funktioniert das? Wieso ist das so interessant?

Von einer sauber verhandelten Brutto-Gehaltserhöhung bleibt meist Netto nicht so wahnsinnig viel übrig. Anstelle einer Gehaltserhöhung kann man nun lieber eine Sachleistung verhandeln. Damit für den Friseur die 44 € netto mehr am Ende des Monats im Geldbeutel sind, müssten Brutto ungefähr 100 € mehr ausgehandelt werden. So redet man “nur” von 44 € und sowohl für die Firma als auch für den Mitarbeiter sinken die Steuer- und Sozialabgaben.

Gehaltsrechnung mit Extras

Damit also nach dem Friseur-Besuch, der selbst aus dem Nettogehalt gezahlt wurde, am Ende ähnlich viel übrig bleibt, muss der Arbeitgeber (etwas weniger als) 100 € mehr Lohn auszahlen. Dieser wird dann auch voll besteuert und mit auch mit Sozialabgaben belegt. Nicht so bei der Zuwendung für den Friseur-Besuch.

Hinweis für regelmäßige Friseur-Kunden

Gerade für Kundinnen und Kunden, die Deinen Salon häufiger besuchen oder auch gleich ganze Berufsgruppen, bei denen eine ordentliche und gepflegte Frisur samt Schnitt und Farbe unabdingbar ist, kann diese Regelung interessant sein. Insgesamt lohnt es sich die Kundschaft darauf hinzuweisen, dass auch Deine Dienstleistung ein vom Arbeitgeber gesponserter Sachbezug sein kann. So fällt der ein oder dem anderen der Besuch auf Deinem Frisierstuhl noch etwas leichter.

Noch weiter gedacht: böten sich auch Kooperationen mit Firmen an. Mitarbeiter der Firma xyz könnten dann einmal pro Monat Dienstleistung in Höhe von 44€ in Deinem Salon beziehen.

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