Selbständiger Friseur bei der Arbeit

Selbstständig als Friseur auch ohne Meister

Als Friseurgeselle liegt es oft gar nicht fern, über einen eigenen Salon oder eine Selbstständigkeit nachzudenken. Die Arbeitsbedingungen sind oft attraktiver, als im Angestelltenverhältnis tätig zu sein. Wer keine Meisterprüfung vorweisen kann, hat es allerdings erst mal schwer. Ob es die Möglichkeit gibt sich selbstständig zu machen auch ohne Meisterbrief und welche Voraussetzung erfüllt sein müssen, erfährst du in diesem Beitrag, in dem wir gesetzliche Fakten zusammengetragen haben.

Ohne Meisterbrief als Friseur selbstständig machen?

Der Staat reguliert die Anmeldungen für ein Friseurgewerbe, in dem er die Pflicht eines vorhandenen Meisterbriefes setzt. Dies alleine wirkt schon als Hürde, die nicht ohne Weiteres zu bewerkstelligen sind, denn die Meisterprüfung ist teuer. Es sei dahingestellt ob Friseurmeister bessere Friseure sind, mehr Unternehmergeist mitbringen und kaufmännisches Wissen haben. Zumindest bewahrt es den einen oder anderen davor sich unüberlegt in die Selbstständigkeit zu stürzen und zu scheitern, so zumindest in der Theorie. Darum ist gesetzlich geregelt, wer einen eigenen Friseursalon eröffnen möchte, muss einen Meistertitel vorweisen können. Doch es gibt Schlupflöcher, denn gesetzliche Ausnahmen sind möglich, zumindest in einem recht begrenzten Rahmen.

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Friseur ohne Meistertitel

Da für das Friseurhandwerk eine Meisterpflicht besteht, um seinen eigenen Friseursalon zu eröffnen, ist Gesellen die Möglichkeit verwehrt.

Eine Ausnahme wird gemacht, wenn …

  • Du genügend Erfahrung als Friseur hast, um eine Ausübungsberechtigung, gemäß §7 HwO, von der Handwerkskammer zu erhalten, oder
  • Du aufgrund deines speziellen Friseurkonzeptes eine Ausnahmebewilligung, gemäß §8 HwO, von der Handwerkskammer erhältst, oder
  • Du einen Friseurmeister in der Funktion des Betriebsleiters in deinem Salon einstellst.

Die explizite Erfüllung dieser Ausnahme Bedingungen gestaltet sich jedoch schwerer als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Der Entscheidungsträger für die Bewilligung ist der Sachbearbeiter der jeweiligen Handwerkskammer.

Ausübungsberechtigung für selbstständige Friseure ohne Meister

Wer eine Ausübungsberechtigung von der Handwerkskammer erhalten möchte, muss folgenden Bedingungen erfüllen. Die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk muss bestanden sein. Mindestens sechs Jahre Berufserfahrung als Friseur sind nötig, davon mindestens vier Jahre in einer leitenden Stellung sowie Kenntnisse in betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht müssen vorhanden sein und nachgewiesen werden.

Mit einem speziellen Friseurkonzept durch eine Ausnahmebewilligung ohne Meisterprüfung Selbstständig machen

Wer sich beispielsweise mit einen Beautysalon, einem Salon nur für Herren oder als mobiler Friseur selbstständig machen möchte, kann mittels einer Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer sein Handwerk ausüben. Diese Ausnahmen werden bewilligt, wenn es sich grundsätzlich um eine „einfache Tätigkeiten“ handelt, die nicht „wesentliche Friseurtätigkeiten“ sind. Dazu sind folgende Voraussetzungen nötig: Die Tätigkeiten müssen in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten erlernt werden können. Es darf sich nicht um hauptsächliche Kenntnisse und Fähigkeiten der Friseurausbildung handeln. Es sind Tätigkeiten, die sich nicht aus dem Friseurgewerbe direkt entwickeln und es dürfen nicht viele „einfache Tätigkeiten“ im Zusammenhang ausgeübt werden, welche das Friseurhandwerk ausmachen.

Die Formulierungen lassen Interpretationsspielraum und die Bewertung der jeweiligen Situation hängt von der zuständigen Handwerkskammer ab. Darum empfiehlt es sich bei der Handwerkskammer persönlich nachzufragen, um seine Voraussetzungen bestimmen zu lassen.

Selbstständig mit einem Friseursalon durch einen Meister als Betriebsleiter

Die bürokratisch einfachste Lösung scheint die Einstellung eines Meisters als fachlich-technischen Betriebsleiter in Vollzeit. Hier stellt sich nur die Frage, ob es dem eigenen Ziel entspricht. Man sollte genau überlegen, ob dies eine echte Lösung darstellt. Es ist nicht zu vergessen, dass ein Leiter auch ein entsprechendes Gehalt verdient, welches einen großen Kostenfaktor darstellt.

Selbständig als Friseur mit Meister

Wie sich zeigt, gibt es Möglichkeiten Selbstständig als Friseur auch ohne Meister zu sein. Doch die Bedingungen sind nicht ganz einfach. Die Empfehlung ist die genannten Ausnahmen für seinen individuellen Fall von der zuständigen Handwerkskammer prüfen zu lassen und sich dort alle nötigen Informationen zur Vorgehensweise zu holen. Der normale Weg, nach der Friseurausbildung eine Weiterbildung zum Friseurmeister zu machen und daraufhin eine Selbstständigkeit mit einem eigenen Salon anzustreben, gestaltet sich in in der Umsetzung deutlich einfacher. Zudem ist der zeitliche Aufwand bis zur Erreichung der Selbstständigkeit kürzer. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Vertrauenswürdigkeit gegenüber Kunden, Geschäftspartnern sowie Kreditgebern. Diese gewinnt durch einen Meisterbrief deutlich.

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