Zufriedene Friseurinnen

Mitarbeiterbindung bedeutet Kundenbindung

Kunden als Stammkunden zu behalten ist wichtig, dies steht im engen Zusammenhang mit ihren guten Mitarbeitern, die ihre Kunden bevorzugen und deshalb wieder in den Salon kommen. Darum spielt auch das Halten der guten Mitarbeiter eine wichtige Rolle im täglichen Geschäft. Denn geht ein guter Mitarbeiter, gehen dessen Kunden oftmals gleich mit. Wie bindet man also auch seine Angestellten.

Leistungen von Mitarbeitern anerkennen

Es liegt schon mal in der Natur des Menschen, dass er für seine Leistung gerne Lob empfängt. Im Berufsalltag sowie zwischen Chef und Mitarbeiter kommt dies hier und da doch oft zu kurz. Dabei ist Anerkennung eigentlich ein grundlegendes Bedürfnis und leichter anzuwenden, als vielleicht man denkt. Nur wer Anerkennung bekommt, ist auch zufrieden in seinem Umfeld und eben auch in seinem Arbeitsumfeld. Ganz gleich, ob man für die Arbeit bezahlt wird oder nicht. Wer seinen Mitarbeitern zu wenig davon gibt, muss damit rechnen, dass diese eventuell gehen und auch ihre Stammkunden mitnehmen. Was im schlechtesten Fall gleich einen doppelten Schaden für den Salonbetreiber bedeutet.

Wie kann man Leistung am besten anerkennen

Friseure kreieren täglich Dinge, die gesehen werden, folglich freuen sie sich über ein Lob für die gelungene Arbeit besonders. Ein Lob oder ein paar anerkennende Worte gehören einfach zu einem angenehmen Betriebsklima dazu und sollten auch selbstverständlich sein, um eine gute zwischenmenschliche Basis zu schaffen. Doch gibt es noch weitere Mittel um Mitarbeiter zufrieden zu machen und langfristig zu binden. Natürlich ist mehr Geld hier das erstmal offensichtliche, aber es zeigt sich oftmals, dass die Motivation durch mehr Geld nicht lange anhält und für viele Salons ist es gar nicht umsetzbar, die Gehälter ihrer Mitarbeiter ständig zu erhöhen.

Zuwendung für Mitarbeiter, von denen auch der Salon profitiert

Gesetzlich ist geregelt, dass alles, was ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber erhält, egal ob Geld oder Sachgüter, immer abgabenpflichtig sind. Doch für einige Zuwendungen gibt es Steuervergünstigungen oder sogar eine Befreiung. Beispiele für solche begünstigten Zuwendungen sind zum einen Jobtickets, für die öffentlichen Verkehrsmittel, somit muss der Mitarbeiter seinen Weg zur Arbeit nicht mehr selber zahlen. Oder gesundheitsfördernde Maßnahmen werden unterstützt, wie Kurse oder der Mitgliedsbeitrag im Fitnessstudio. Gerade für den körperlich anstrengenden Beruf des Friseurs macht dies besonders viel Sinn. Eine andere Möglichkeit ist auch der Rabatt auf Personaleinkäufe, hier gibt es einen jährlichen Freibetrag, der steuerfrei in Anspruch genommen werden kann. Was für Mütter besonders hilfreich ist, sind Zuschüsse für die Kinderbetreuung, die gerne angenommen werden. Da die digitale Welt auch schon in den Salons ihren Einzug begonnen hat, ist auch die Überlassung von Smartphones oder Tablets an den Mitarbeiter für den Zeitraum der Beschäftigung definitiv attraktiv.
Alle Zuwendungsmöglichkeiten und ihre steuerlichen Bedingungen müssen für jeden Salon individuell vom Steuerberater geprüft werden, um in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein.

Auch wenn diese Zuwendungen an die Mitarbeiter kostenintensiv erscheinen können, hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass gerade diese ausschlaggebend für die langfristige Bindung der Mitarbeiter an ein Unternehmen sind. Es wird sich auszahlen gerade die Leistungsträger im Salon so zu halten, denn diese haben oft den größten und treuesten Stamm an Kunden.

 

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