Stuhlmiete – Chance für Friseure und Salons

Die Stuhlmiete – Chance für Friseure und Salons

Was genau ist die Stuhlmiete und worauf musst Du achten

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Stuhlmiete in vielen anderen Ländern bereits ein gängiges Modell. Sowohl Salonbetreiber als auch Friseure, Kosmetikerinnen oder Nageldesignerin können von dem Konzept profitieren.

Bevor wir das Thema sowohl für Friseurinnen und Friseure als auch für Saloninhaber beleuchten, wollen wir erst einmal klären, was unter Stuhlmiete zu verstehen ist. Bei der Stuhlmiete vermietet der Saloninhaber einen Stuhl inklusive der anteiligen Nutzung des Salons an einen selbständigen Friseur oder auch Kosmetikerin oder eine andere Dienstleistung.

Was bedeutet „Stuhlmiete“ für Dich als Friseurin oder Friseur?

Du bist selbständig!

Ganz wichtig und zentral: als Stuhlmieterin bist Du selbständig und keine angestellte Friseurin mehr. Du betreibst im entsprechenden Friseur-Salon Deinen eigenen Mini-Salon und bist Mini-Saloninhaber. Deshalb gilt für Dich auch, dass Du Deine Meisterprüfung im Friseurhandwerk bestanden haben musst und Du Deinen Mini-Salon als Gewerbe angemeldet hast.

Salonauswahl – Obacht bei der Partnerwahl

Bevor Du Dich für einen Friseur-Salon entscheidest und die Stuhlmiete dort fest machst, wäge gut ab, ob ihr zusammen passt. Passt der Stil und die Kundenansprache, passen Deine Kunden in das Salonumfeld und glaubst Du, dass es nicht nur professionell, sondern auch menschlich mit dem Salon passt. Als junger Friseur mit einem trendbewussten, stylischen Kundenstamm bist Du mit einer Stuhlmiete in einem Friseurgeschäft, der eher von älteren Damen zum Waschen und Legen frequentiert wird, wohl nicht so gut aufgehoben. Oder vielleicht ganz im Gegenteil: ein mutiges Konzept, dass zur Verständigung der Generationen beiträgt. Achte in jedem Fall darauf, dass Friseur-Salon, Saloninhaber und Du zusammen passen. Dann funktioniert die Stuhlmiete als faire, transparente und offene Geschäftsbeziehung.

Mehr als nur lästiger Papierkram: der Stuhlmietvertrag

Vertrauen ist gut, ein Vertrag noch besser. Denn alles, was Du und der Saloninhaber ersten besprochen, geregelt und schriftlich in einem Vertrag festgehalten habt, kann im Fall der Fälle größeren Ärger verhindern. Der Mietvertrag sollte deshalb genau die Ausgestaltung der Stuhlmiete dokumentieren. Wichtige Regelungen für Eure Geschäftsbeziehung sind: wie hoch ist die Stuhlmiete und woran bemisst sie sich? Welche Einrichtungen, Gebrauchsgegenstände und auch Materialien darfst Du mit benutzen? Welche Benutzung oder Verbrauch musst Du extra zahlen? Kannst Du auch Personal wie Auszubildende, Aushilfen, Rezeption für Deine Aufgaben mitbeschäftigen? Wer kommt für welche Schäden auf? Wie können die Kunden getrennt gehalten werden?

..und wie gestaltet sich die Stuhlmiete nun?

Der zentrale Teil des Vertrags zur Stuhlmiete ist natürlich, wie genau diese sich bemisst und ausgestaltet wird. Hier gibt es zwei gängige Varianten. Entweder es gibt eine fix vereinbarte Miete für die anteilige Salonnutzung oder aber es wird eine Umsatzbeteiligung für den Salon festgelegt. Meist gibt es bei der letzteren Variante dann auch eine Mindestumsatzregelung. Die feste Stuhlmiete wird oft anhand der genutzten Quadratmeterzahl und Deinen gewählten Öffnungszeiten festgeschrieben. Je nach Lage und Preisklasse des Salons musst Du mit 25€ bis 75€ pro Tag an Stuhlmiete rechnen. Ist die Stuhlmiete höher, ist in der Regel auch das Preissegment des Salons sowie die Zahlungsbereitschaft der Kunden höher. Das muss natürlich auch zu Deinen Kunden und Deinen Preisen passen, damit Dein Stuhlmiete-Salon profitabel sein kann.

Produkte – Verbrauch und Verkauf

Welche Friseurprodukte Du nutzt, ist grundsätzlich Deine Entscheidung, wenn der Saloninhaber und Du es nicht vertraglich anderweitig geregelt habt. Es ist aber sicherlich ratsam entweder sogar die gleichen Produkte wie der vermietende Friseur-Salon zu nutzen oder zumindest eine Produktlinie, die zu den Friseurprodukten des Salons passt. Auf jeden Fall ist es ein Thema, was Du mit Deinem Stuhlvermieter absprechen solltest, um Unklarheiten vorzubeugen. Denkbar ist auch, dass Du die Produkte des Salons mitverbrauchst und Du die Materialien dann entsprechend zusätzlich zur Stuhlmiete berechnet bekommst. Im Grunde genommen ist alles denkbar, so lange Du Dir mit dem Saloninhaber einig bist. Hier auch wieder wichtig: jegliche Regelung schriftlich fixieren.

Was darf mitgenutzt werden?

In der Regel bringst Du als Stuhlmieter Deine Gebrauchsgegenstände und Geräte, die Du als Friseur benötigst, selbst mit. Denkbare Bereiche für die Du aber eine Nutzung klären solltest, sind etwa Telefon, Terminvereinbarung, Kassensystem, Kundenbewirtung, Waschmaschine usw. Besonders wichtig ist, dass Du klärst inwiefern Du auch Aushilfen und Auszubildende mit beschäftigen darfst. Oft sind die Friseure froh, wenn so Leerlaufzeiten von Lehrlingen verringert werden, aber das ist natürlich von Salon zu Salon verschieden.

Deine ganz eigenen Kunden

Du bringst Deinen eigenen Kundenstamm mit in den Friseur-Salon und meist bedienst Du keine anderen Salonkunden. Wie Kunden zugeordnet und getrennt gehalten werden und wo es vielleicht Überschneidungen geben kann, solltest Du auch unbedingt besprechen und wie immer möglichst schriftlich festhalten. Damit Dein Kundenstamm Bestand hat, auch wächst und man über Deinen neuen Mini-Salon informiert wird, solltest Du Dich auch um professionelle Werbung für Deine Friseur-Dienstleistung kümmern. Eine eigene Webseite über Dich als Friseurin oder Friseur, genauso wie Visitenkarten und Flyer sind unverzichtbar. Besonders eine Webseite eignet sich hervorragend, um Deine Kunden zu pflegen und zu informieren. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit im Salonschaufenster auf Dich aufmerksam zu machen.

Unsexy, aber enorm wichtig: Versicherungen

Du bist als Stuhlmieter selbständig und nicht mehr Friseurin oder Friseur in einem Angestelltenverhältnis. Das heisst, Du bist ab sofort für Deine Altersvorrsorge, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Absicherung von Arbeitslosigkeit selbst verantwortlich. Es gibt keinen Arbeitgeber mehr, der für Dich in die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Krankenkasse einzahlt. All diese Dinge musst Du am besten unmittelbar zu Beginn Deiner Selbständigkeit regeln. Hier hilft Dir auch Deine örtliche Handwerkskammer. Diese kann Dich darüber hinaus auch zu weiteren sinnvollen sowie notwendigen gewerblichen Versicherungen informieren.

Auch noch zu beachten

Die Wahl, Dich mit der Stuhlmiete als Friseur selbständig zu machen und Dein eigener Boss zu sein, ist natürlich nicht nur die große Freiheit, sondern auch mit den entsprechenden Pflichten verbunden. Du musst Deine Steuern korrekt an das Finanzamt abführen und die dafür notwendige Buchführung einrichten und pflegen. Ein Steuerberater kann Dir dabei behilflich sein. Wir empfehlen Dir, dass Du Dich beraten lässt. Unabhängig von der Bürokratie sollte der Start der Stuhlmiete Deine eigene freie Entscheidung sein. Lass Dich nicht drängen, denn Du musst Lust und Motivation für die Selbständigkeit als Friseurin oder Friseur haben.

Wieso ist die „Stuhlmiete“ für Dich als Saloninhaber interessant?

Für Dich als Friseur-Saloninhaber ist die Vermietung eines Stuhls eine gleichermaßen interessante Geschäftsbeziehung. Denn Du kannst einfach Deine bereits vorhandene Salonfläche und -infrastruktur an eine qualifizierte Friseurmeisterin oder einen Friseurmeister vermieten. Ganz selten macht man vielleicht einen kleinen Umbau, aber meist ist die Stuhlmiete mit keinerlei Investitionen für Dich verbunden. So kannst Du die Einnahmen Deines Salons maximieren und zudem noch die Auslastung ganz risikofrei erhöhen. Vereinbarst Du die Stuhlmiete so, dass auch Deine Auszubildenden mit beschäftigt werden dürfen, hast Du direkt die Leerlaufzeiten Deiner Lehrlinge verringert. Deine Auszubildenden sind glücklich, lernen mehr und Du sowie der Stuhlmieter können profitieren. Die Kunden, die über die Stuhlmiete nun auch in Deinen Friseur-Salon kommen, sorgen für Mundpropaganda und Empfehlungen und erweitern so insgesamt Deinen Kundenkreis.

Als vermietender Friseur hast Du also bis auf die vertraglichen Ausgestaltungen der Stuhlmiete gemeinsam mit dem mietenden Friseur keinen finanziellen oder zeitlichen Aufwand. Der Stuhlmieter ist für sein Mini-Salon in Deinem Salon komplett selbst zuständig.

Insgesamt ist die Stuhlmiete also für alle Beteiligten eine vorteilhafte Geschäftsbeziehungen, wenn alles schriftlich geregelt ist und man sich einig ist und bleibt.

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