Pflichtversicherung für Friseure

Verbraucherschutz reagiert auf zunehmende Kundenbeschwerden

Ab dem 01.08.2014 soll sie nun auch Pflicht für alle dienstleistenden Friseure in Deutschland werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung regelt die gegen den Friseur gerichteten Schadensersatzansprüche des Kunden bei missglückten Haarschnitten & Farbbehandlungen. Wichtig zu wissen ist, dass hier nicht der Salon, sondern der Friseur als Privatperson versichert sein muss.

Rechtsstreitigkeiten am Friseurstuhl haben in den letzten Jahren zugenommen

Der Verbraucherschutz rechtfertigt die neue Pflichtversicherung mit Statistiken aus den letzten 3 Jahren. 2011 waren es noch 132.000 Anträge auf Schadensersatz, 2012 bereits 189.000 und vergangenes Jahr 2013 wurde die 200.000er Marke durchbrochen. Tendenz steigend!

„Der wirtschaftliche Schaden der daraus resultiert sei enorm und deshalb mussten wir mit der kommenden Pflichtversicherung für Friseure reagieren“ begründen die Verantwortlichen.

Die Friseure selbst wird dies wohl sehr verägern.
Denn es kommen jährlich Kosten in Höhe von ca. 500 € auf Sie zu. (Stand 01.April 2014)

Was ist eure Meinung zu der neuen Pflichtversicherung für Friseure?